Einen wirklich guten Einstieg und Crash-Kurs zur Sache findet man in diesem

  • Video-Bericht (In der Mitte des Bildes klicken um das Abspielen zu starten) (Original für Vollbildschirm hier).
  • Schauen sie bitte weiter unten für ein paar Hilfestellungen.

Achtung / Nachtrag:

2023-04-01:

Dieses Video stammt aus 2021. Seit 2023 gibt es ein paar Änderungen im Gesetz die meiner Meinung nach aber das grobe ganze nicht neu darstellen.

Bitte trennen:

  • „Patfü“ / Patientenverfügung: Eine eigene Sache für sich selbst im Falle eines Patienten Daseins (z.b. im Krankenhaus) und wie gehandelt werden soll.
    • Ab 18 Jahren.
    • Bitte alle paar Jahre überprüfen und aktualisieren.
    • Personen nennen die z.B. von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden sollen um für Sie ggf. bessere alternativen zu finden oder falls Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können. Das könnten Freunde oder Familienmitglieder sein von denen sie glauben das diese in Ihrem Interesse handeln falls die hinterlegten Wünsche und Definitionen Lücken aufweisen. Menschen die Ihre Situation, Wünsche und Bedürfnisse gut kennen.
    • Gibt es einen Vorsorge- Bevollmächtigten: Bitte unbedingt mit angeben und beide Dokumente aktuell halten wenn sich etwas ändert. Patfü (Nur Sie für sich und beteiligte), Vollmacht ggf. bei Amt (offiziell) hinterlegt (besser) und beteiligte.
  • „Vorsorgevollmacht“: Jemand anderen dem man zu 100% vertraut eine umfängliche Vollmacht erteilen.
    • Es ist sehr sinnvoll hier die „Patfü“ ebenfalls (Mit Datum des letzten Stands!) als Geltungsbereich zu definieren damit diese auch für Sie gilt! Damit in ihrem Sinne gehandelt wird wie Sie es für sich selbstbestimmt Definiert haben was zu tun ist wenn Patientenfragen zu klären sind.
    • Gibt es Entscheidungs- „Patt“ Situationen könnte ein Bevollmächtigter diese lösen.
  • „Betreuung“: Entweder der Bevollmächtigte kann als „Manager“ / Betreuer (nicht Pfleger) im Sinne des Vollmachtgebers Handlungsfähig werden und für die Person regeln, oder es wird durch den Staat geregelt wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt.

Patientenverfügung: Die Verbraucherzentrale bietet ein interessantes Online Tool um eine „Patientenverfügung“ zu erstellen. Wird auch vom bundesgesundheitsministerium.de (Stand 2023) unterstützt.
Manche Fragen, wie auch bei anderen Anbietern, sind in meinen Augen nicht kritisch genug hinterfragt oder es fehlen plausible Beispiele um Entscheidungen zu treffen. Auch, weil das Thema komplex ist.
Wenn man es einmal verstanden hat, wird die Überarbeitung deutlich leichter und schnell!
Sprechen Sie ggf. auch mit Ihrem Hausarzt die Ihnen ggf. die Konsequenzen für die eine oder andere Entscheidung/ Frage erklären können.
Je kritischer man fragt desto komplexer aber auch vollständiger wird das Ergebnis zu Ihren eigenen Wünschen.
Als Hinweis: Vermeiden Sie das Angehörige/ Freunde/ Bekannte über Ihren Tot entscheiden dürfen. Das will niemand.

Vorsorgevollmacht: In Hamburg gibt es eine extra eingerichtete Beratungsstelle die „Einmalig in DE“ zu existieren scheint. Via hamburg.de zu finden. Auch dort können, neben Notaren,  „Vorsorgevollmachten“ Amtlich bestätigt werden.
Trennen Sie bitte ggf. auch Aufgaben im innen/ außen Verhältnis wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen! Vorsorgevollmachten sollten offiziell, beim Amt hinterlegt, gemacht werden. Entsprechende offizielle Beratungsstellen können das ggf. leisten (vermutlich Kostenfrei) im Fall von Wertgegenständen wie z.b. Immobilien etc. sollten auch Notare die Vollmacht mit Ihnen erstellen. Was allerdings gemäß Gebührenverordnung ein wenig mehr kosten kann. Je schlauer sie sich machen können desto kostengünstiger können sie es Regeln.
Für bessere Selbst- Absicherungen möchte ich auch noch anmerken:

  • Beweis- Umkehrpflicht für den Bevollmächtigten
  • Notarielle oder offizielle Bestätigung neutraler dritter wenn die Vorsorgevollmacht aktualisiert wird. Aus Selbstschutz und Missbrauchs- Gründen.

 

Quelle des Videos: https://media.ccc.de/v/rc3-2021-chaosstudiohamburg-212-wir-werden-alle-sterben-was-wir-tun-knnen-um-bis-dahin-noch-mglichst-viel-zu-lernen-

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